§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle mit der MediaIP abzuschließenden Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigenGeschäfte zwischen den
Vertragsparteien. Entgegenstehenden oder hiervonabweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich
widersprochen.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der MediaIP gelten auch dann, wenn die
MediaIP in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die
Leistung vorbehaltlos erbringt oder entgegennimmt.
2. Die MediaIP behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen
der Bedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse werden die Vertragspartner rechtzeitig per Email informiert.
Vertragspartner haben das Recht, innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen das Vertragsverhältnis zu kündigen. Nach Ablauf der Frist gilt das Vertragsverhältnis
unter Einbeziehung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.
3. Für von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungenabweichende Regelungen gilt das Schriftformerfordernis.
Abweichende Regelungen/ Individualabreden gelten daher nur, soweit sie von der MediaIP
schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Unternehmensgegenstand
Die MediaIP betreibt die Vermarktung von Werbeflächen und Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen
im Internet. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Vermarktung von Webseiten jeglicher Art über das Internet
durch Bannerwerbung, Partnerprogramme, Preisvergleiche, Verlinkung, redaktionelle Verknüpfung, Sponsoring, etc.
Darüber hinaus bietet die MediaIP Webdesign, Werbemittelerstellung, Programmierung und grafische
Gestaltung.
Leistungen: Vermarktung von Webseiten, Produkten und Dienstleistungen, Konzeption und Umsetzung von Direktmarketing
Kampagnen, Softwareentwicklung, Mediaberatung zu Werbung im Internet, Erstellung und Umsetzung von Marketingkonzepten,
Webdesign,Werbemittelerstellung und grafische Gestaltung
§ 3 Vertragsschluss und Preise
1. Ein Vertrag zwischen der MediaIP und dem Auftraggeber kommt zustande, soweit MediaIP eine
Bestellung oder einen Auftrag schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail bestätigt oder ohne eine solche
Bestätigung mit der ersten Erfüllungshandlung nach Eingang eines Auftrags oder einer Bestellung durch den
Auftraggeber beginnt.
2. Die MediaIP kann noch nicht bestätigte Aufträge oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Zusicherungen von Eigenschaften, spezielle Leistungsbedingungen, mündliche Absprachen, durch welche diese
Geschäftsbedingungen abgeändert werden oder neben- oder nachvertragliche Vertragsabsprachen werden erst nach
schriftlicher Bestätigung durch MediaIP wirksam.
3. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten der MediaIP. Hat
sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch eine
Erhöhung der von in dieLeistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere
Preis. Liegt dieser mehr als 20 % über dem vereinbarten Preis, hat der Vertragspartner das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
4. Die Stornierung von Aufträgen und Bestellungen durch den Auftraggeber ist bis 4 Wochen vor dem vereinbarten
Beginn der Leistungserbringung ohne Stornogebühren möglich. DerAuftraggeber hat der MediaIP in diesen
Fällen jedoch die Aufwendungen zu erstatten, die MediaIP infolge der Vorbereitung und Durchführung ihrer
Leistungspflicht erbracht hat.
§ 4 Durchführung des Auftrags
1. Der Auftraggeber sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er sämtliche, zur Auftragsdurchführung erforderlichen
Rechte an den von ihm gestellten Werbeunterlagen, -texte, –daten und Webseiten hat und in der mit dem Auftrag
verbundenen Art und Weise darüber verfügen darf. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er im Besitz der für die
Durchführung dieses Vertrageserforderlichen Lizenzen ist, insbesondere, dass er berechtigt ist, Bilder, Fotografien,
Filme, Logos, Zeichen und sonstige Darstellungen, Gestaltungen und Informationen zu digitalisieren, in die Werbemittel
oder Webseiten aufzunehmen und als deren Teil zu nutzen und/oder diese Befugnisse zur Durchführung dieses Vertrages
der MediaIP einzuräumen.
2. Zur Vertragsdurchführung wird der Kunde das erforderliche Basismaterial, insbesondere Texte, Daten, bewegte und
unbewegte Bilder, Illustrationen, Graphiken, Logos und sonstige Materialien und Informationen an die MediaIP
übergeben.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Lieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies
beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen
Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko der korrekten Übermittlung der Werbemittel andie MediaIP
oder das von ihr angegebene, für die Leistungserbringung einbezogene Drittunternehmen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung innerhalb von 2 Werktagen nach Mitteilung überdas Einstellen oder
Erscheinen in den Werbeträgern oder auf den Webseiten auf etwaige Fehler zu prüfen und diese innerhalb von 4 Werktagen
ab Beginn der vereinbarten Laufzeit schriftlich gegenüber der MediaIP zu reklamieren. Nach Ablauf der Frist
gilt die Werbung als genehmigt.
4. Soweit die MediaIP die Gestaltung und Programmierung schuldet, wird sie zunächst auf der Grundlage der
übergebenen Materialien, des Konzepts sowie ggf. weiterer Vorgaben des Kunden einen Prototypen mit den
Grundfunktionalitäten erstellen.
Der Prototyp ist vom Auftraggeber abzunehmen. Nach der Abnahme wird die MediaIP die Arbeiten nach Maßgabe
des Konzeptes und etwaiger Änderungen fertig stellen und dem Auftraggeber die Fertigstellung anzeigen.
Der Auftraggeber kann bis zur Endabnahme eine Änderung und/oder Ergänzung des Prototyps verlangen. Die
MediaIP wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch
durchführbar und unter Berücksichtigungihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit zumutbar ist und ob sich aus
einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeitfür die MediaIP
ergibt. Ist der Mehraufwand aus Sicht der MediaIP unverhältnismäßig, werden die Vertragspartner
innerhalb von 5 Tagennach Zugang der schriftlichen Stellungnahme der MediaIP über eine Anpassung des
Vertrages verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der
Vertrag von der MediaIP ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des
Auftraggebers zur Kündigung dieses Vertrages nach § 649 BGB bleibt unberührt.
Die MediaIP informiert den Auftraggeber über die Fertigstellung und übermittelt diezur Überprüfung
notwendigen Informationen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeiten innerhalb von 4 Werktagen auf ihre
Funktionsfähigkeit und auf die Einhaltung der vereinbarten Anforderungen zu überprüfen und etwaige Mängel der
MediaIP schriftlich mitzuteilen.
5. Der Auftraggeber ist bei Verträgen, die eine erfolgsabhängige Vergütung zum Gegenstand haben (Partnerprogramme
mit Click-, Lead- oder Salesvergütung etc.) verpflichtet, die Erfolge unverzüglich nach Mitteilung der Protokollierung
durch die MediaIP oder durch das für die Leistungserbringung einbezogene Drittunternehmen und innerhalb
der für das jeweilige Programm gültigen Frist zuprüfen und freizugeben, soweit keine begründeten Einwände bestehen.
Einwändegegen die protokollierten Erfolge hat der Auftraggeber unverzüglich, schriftlich und so detailliert und
rechtzeitig gegenüber der MediaIP anzuzeigen, dass diese in der Lage ist, die Einwände gegenüber dem
Drittunternehmen geltend zu machen.
6. Der Auftraggeber ist bei Verträgen, bei denen Drittunternehmen in die Leistungserbringung einbezogen werden,
verpflichtet, nach Mitteilung durch MediaIP Vorauskasse zu leisten, soweit das Drittunternehmen dies verlangt.
7. Der Auftraggeb erstellt die MediaIP von allen Ansprüchen und Kosten frei, die aus der Verletzung
seiner vorgenannten Verpflichtungen resultieren. Sofern Dritte der MediaIP gegenüber geltend machen,
dass die Einbeziehungvon vom Auftraggeber geliefertem Basismaterial Urheberrechte, Markenrechteund/oder gewerbliche
Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, wird die MediaIP den Auftraggeber hierüber unverzüglich
schriftlich informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die MediaIP insoweit von jeglicher Haftung
gegenüber Dritten freizustellen.
§ 5 Gewährleistungsausschluss
1. Die MediaIP übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit der Leistungserbringung und Schaltung von Werbung
bestimmte Ergebnisse oder Erfolge erzielt werden. Die MediaIP übernimmt keine Gewähr für die Aktualität,
inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Webangebot eingestellten Informationen und Werbeaussagen.
2. Die MediaIP hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt fremder Internetseiten. Sie distanziert
sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn ein Link auf diese externen Seiten führt oder gesetzt wurde. Dies
gilt füralle auf den Webseiten angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zudenen die Banner und Links führen
sowie für Fremdeinträge in Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
3. Die MediaIP übernimmt keine Gewähr dafür, dass Webseiten während der Laufzeit von Werbekampagnen
unverändert fortbestehen oder inhaltlich oder qualitativ gleich bleiben oder ununterbrochen erreichbar sind.
4. Die MediaIP übernimmt keine Gewähr, soweit die Darstellung der Werbung aufgrundnicht geeigneter
Darstellungs-Soft- oder Hardware (Browser etc.) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen
oder durch Rechnerausfall bei Internetprovidern oder Online-Diensten oder durch unvollständige oder nichtaktualisierte
Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider oder Online-Dienste
oder durch Ausfall eines Servers, höhere Gewalt, Streik oder sonstige, nicht von MediaIP zuvertretenden
Gründen, fehlerhaft erscheint.
5. Die MediaIP übernimmt keine Gewährleistung, soweit der Auftraggeber die Arbeiten ohne Zustimmung
der MediaIP selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach,
dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderungen
nicht unzumutbar erschwert wird.
§ 6 Haftungsausschluss
1. Die Haftung der MediaIP für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist aufVorsatz und
grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von
Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet die MediaIP für jeden Grad des
Verschuldens. Soweit Schäden nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist die
Haftung der MediaIP auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
2. Die Regelungendes vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz
statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen.
3. Für Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber seine Pflichten gemäß § 4 derallgemeinen
Geschäftsbedingungen verletzt, insbesondere für verspätete Reklamationen oder Einwände, ist die Haftung der
MediaIP ausgeschlossen.
§ 7 Kündigungsrecht
Die MediaIP behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsschluss die Vertragserfüllung abzulehnen,
soweit die Durchführung des Vertrags für die MediaIP unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall,
soweit die Werbeschaltung Rechte Dritter oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzen würde. In diesem Fall
hat der Auftraggeber die Möglichkeit, neue, den Anforderungen der MediaIP entsprechende Unterlagen
und Materialien innerhalb einer Frist von 5 Werktagen seit der Mitteilung über die Ablehnung zur Verfügung zu
stellen.
Nach Ablauf der Frist ist die MediaIP berechtigt, den Vertrag zu kündigen und eine angemessene
Entschädigung sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zuverlangen.
§ 8 Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und auf ein von der MediaIP angegebenes
Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Es gelten die im Zeitpunkt
der Rechnungsstellung geltenden Steuern.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung des Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann MediaIP die weitere
Ausführung des Vertrags bis zum vollständigen Ausgleich des Zahlungsanspruchs abhängig machen oder für weitere
Aufträge, unbeschadet früherer Vereinbarungen Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Die MediaIP ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Ausgleich des Rechnungsbetrages
die Leistungen zu erbringen.
4. Soweit der MediaIP aufgrund verspäteter Einwände des Auftraggebers von in die Leistungserbringung
einbezogenen Drittunternehmen Leistungen in Rechnung gestellt werden, ist der Auftraggeberverpflichtet, die
MediaIP hiervon freizustellen.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweitseine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
von MediaIP schriftlich anerkannt sind.
§ 9 Datenschutz
Die MediaIP beachtet die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und alle anderen
datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere solche hinsichtlichder Wahrung des Datengeheimnisses.
Die MediaIP erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlichzur Erfüllung des
Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner. Wir haben aucheigene Mailverteiler für die wir Daten sammeln
und an die wir Informationen verschicken.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit der MediaIP unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und alle sich im Zusammenhang
mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist, soweit der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der
MediaIP.
§ 11 Sonstiges
1. Mündliche Zusagen durch Hilfspersonen oder Vertreter der MediaIP bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch MediaIP.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtberührt.
MediaIP 01.01.2007